E&N Haustechnik
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des E&N Haustechnik GmbH I.g
Am Spielplatz 12
Noel Nikolay
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem SHK-Betrieb E&N Haustechnik GmbH und seinen Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung der Arbeiten beginnen. Angebote sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise.
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Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
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Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
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Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
4. Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbarer Umstände verlängern die Frist angemessen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass die Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten geschaffen werden, z. B.:
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freier Zugang zu den Arbeitsbereichen
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Bereitstellung von Strom, Wasser oder Heizenergie
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Betriebs.
7. Gewährleistung und Haftung
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Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
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Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8. Abnahme
Die Anlagen müssen unmittelbar nach Fertigstellung abgenommen werden. Die Abnahme erfolgt mit unserem Beisein, und es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das der Kunde unterzeichnet. Wesentliche Mängel sind in diesem Protokoll zu vermerken. Erfolgt die Abnahme nicht ordnungsgemäß, kann der Betrieb die Abnahmeprotokoll-Erstellung erneut verlangen und die Leistungen gelten erst nach Unterzeichnung als abgenommen.
9. Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betriebs.